Schwarzfahren in Aachen: Regeln müssen gelten – für alle.
Der Aachener Rat hat beschlossen, den ASEAG-Aufsichtsrat zu bitten, sich erneut mit der Frage zu befassen, ob künftig auf Strafanzeigen gegen Schwarzfahrer verzichtet werden soll.
Die AfD-Fraktion hat gegen diesen Beschluss gestimmt.
Für uns gilt ein einfacher Grundsatz: Eine Regel, deren Missachtung nicht mehr sanktioniert wird, ist letztlich keine Regel mehr. Alles andere beschädigt die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats.
Denn in einem Rechtsstaat gilt die Gleichheit vor dem Gesetz. Persönliche Umstände können bei der Strafzumessung berücksichtigt werden – sie dürfen aber nicht dazu führen, dass bestimmte Verstöße grundsätzlich folgenlos bleiben. Armut schützt nicht vor Strafe.
Soziale Probleme löst man nicht durch die faktische Außerkraftsetzung bestehender Regeln.
Hinzu kommt: Das erhöhte Beförderungsentgelt entfaltet gerade bei Personen, die dauerhaft zahlungsunfähig sind, oft kaum eine abschreckende Wirkung. Die Möglichkeit einer Strafanzeige bleibt deshalb ein wichtiges Instrument, um die Durchsetzung der Regeln sicherzustellen.
Wer Bus und Bahn nutzt, muss einen gültigen Fahrschein besitzen. Die überwältigende Mehrheit der Fahrgäste hält sich daran und finanziert den ÖPNV mit ihren Tickets. Ihnen gegenüber wäre es nicht gerecht, bewusstes Schwarzfahren wie ein Kavaliersdelikt zu behandeln.
Die Entscheidung wurde nun an den ASEAG-Aufsichtsrat verwiesen, wo deutlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit herrscht als im Rat. An der grundsätzlichen Frage ändert das jedoch nichts.
Für die AfD ist die Antwort klar: Regeln müssen gelten – für alle.




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